miércoles, 16 de octubre de 2013

Deutschland begünstigt Menschenhandel - neues deutschland

Vor wenigen Tagen geisterte eine Meldung durch die Medien, wonach EU-weit rund 880 000 Menschen unter sklavenhnlichen Bedingungen arbeiten, von denen 270 000 sexuell ausgebeutet werden. Die Zahlen beruhen auf Schtzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Die Europische Statistikbehrde Eurostat zhlte zwischen 2008 und 2010 rund 23 600 Betroffene, die verschleppt und zu Prostitution und Arbeit gezwungen wurden. Doch das sei nur die Spitze des Eisbergs, wie EU-Innenkommissarin Cecilia Malmstrm im April dieses Jahres betonte.

Deutschland als grte EU-Volkswirtschaft drfte auch der grte Markt fr das schmutzige Geschft sein. Die modernen Sklaven arbeiten hier als Prostituierte, Erntehelfer, Haushaltshilfen oder Pflegekrfte. Da berrascht es, dass Deutschland die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel bislang noch nicht umgesetzt hat. Die Frist zur Umsetzung habe die Bundesrepublik im April 2013 verstreichen lassen, kritisierte Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut fr Menschenrechte am Dienstag in Berlin. Auch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekmpfung von Menschenhandel habe Deutschland nicht erfllt, so Follmar-Otto, die beim Institut die Abteilung Menschenrechtspolitik leitet.

Die Organisation, die 2001 auf Beschluss des Bundestages gegrndet wurde, fordert nun, dass die zuknftige Regierung einen umfassenden Gesetzentwurf zur Strkung der Betroffenenrechte vorlegt. Zwar hatte das Bundesjustizministerium in diesem Frhjahr ein Gesetz gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel fertiggestellt, doch die rot-rot-grne Mehrheit im Bundesrat stoppte am 20. September diesen Entwurf. Die von SPD, Grnen und LINKEN gefhrten Lnder kritisierten die Plne als unzureichend. Zuvor hatten Experten betont, dass der schwarz-gelbe Entwurf das eigentliche Ziel der EU-Richtlinie, nmlich Schutz und Rechte der Opfer zu verbessern, deutlich verfehle.

Die Bundestagsdebatte im Juni dieses Jahres machte endgltig klar, dass das Gesetz nicht in der Lnderkammer durchkommen wrde. Zwei Jahre lang lief die Frist zur Umsetzung, kritisierte Katrin Werner von der LINKEN damals. Erst eine Rge der EU habe die Koalitionsfraktionen zu einer Umsetzung der Richtlinie veranlasst. Wir brauchen endlich einen effektiven Opferschutz. Lassen Sie die Opfer nicht spter Angeklagte werden, so Werner. Wir brauchen ein Bleiberecht fr die Opfer.

Damit lag die Abgeordnete auf einer Wellenlnge mit dem Institut fr Menschenrechte. Auch Follmar-Otto monierte am Dienstag, dass die Betroffenen in Deutschland primr als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren betrachtet wrden.

Aufenthaltstitel fr Ukrainerinnen, die gegen ihre Zuhlter aussagen, sind an den Strafprozess gekoppelt. Nach Prozessende mssen sie die Bundesrepublik verlassen. Wer nicht aussagen will oder kann, wird oftmals sofort abgeschoben. Das Institut fr Menschenrechte pldiert fr einen Gesetzentwurf, der Opfern erlauben wrde, in Deutschland zu bleiben - unabhngig davon, ob sie in einem Verfahren aussagen. Betroffene sollten zunchst ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsrecht bekommen, welches sie spter aber verlngern knnten. Union und FDP frchteten hier Missbrauch und lieen diesen Aspekt in ihrem Gesetzentwurf unbercksichtigt.

Das Institut fr Menschenrechte drngt zudem auf eine Reform der staatlichen Entschdigung fr die Betroffenen. Diese gebe es derzeit nur fr Opfer krperlicher Gewalt. Die Drohung mit Gewalt oder gar die Bedrohung von Kindern oder anderen Familienangehrigen wird hingegen nicht entschdigt.

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