...einer Person macht, das er sämtliche Urheberrechte hält. Aber die abgebildete Person letztendlich kein Recht auf die Verwendung ihres Äußeren hat? Und so nebenbei, wenn der Knipser die Urheberrechte auf mein äußeres hat, kann man ihn dann auf Kosten zur Werterhaltung verklagen?
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