jueves, 27 de junio de 2013

[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Was passiert bei Uneinigkeit bei der Namensgebung nach der Geburt ?

Also nocheinmal ein ausführliches Beispiel: Eine Mutter bekommt ein Kind und will es (ganz dumm) arsch nennen , die Behörde lässt dies aber nicht zu weil es gegen das Persöhnlichkeitsrecht des Kindes verstößt. Was passiert jetzt? Die Eltern wollen es so nennen und überlegen sich auch keinen neuen namen. Bekommt das Kind dann einen Namen per Zufall von der Behörde ???

No hay comentarios:

Publicar un comentario