martes, 24 de diciembre de 2013

[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Ein ALG-II-Bezieher erhält von seiner Versicherung einen Betrag in Höhe von 150,00 € erstattet?

Muss er den Betrag als Einkommen bzw. Zufluss angeben, wenn er ihn für eine neue Brille (aus einer Brillenversicherung) verwendet? Danke für Eure Antworten!

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