Google reagiert auf das Leistungsschutzrecht. Ab 1. August zeigt Google News in Deutschland nur noch Seiten von Anbietern, die das ausdrücklich wollen.
© Mark Blinch/Reuters

Google-Logo im Büro des Unternehmens in Toronto
Am 1. August tritt ein geändertes Urheberrecht in Kraft und mit ihm das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Als Reaktion darauf wird das Unternehmen Google gleichzeitig seine Seite Google News verändern, wie es in einem offiziellen Blogpost bekannt gab. Anbieter von Informationen müssen dann eine neue, eindeutige Erklärung abgeben, ob ihre Inhalte bei Google News aufgeführt werden sollen oder nicht.
"Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseiten in Google News erscheinen?", fragt Google künftig jeden Websitebetreiber. Erreichbar ist diese über einen Link in den Einstellungen. Wer die Frage mit Ja beantwortet, der willigt ein, dass seine Texte und Videos "unentgeltlich in Google News aufgenommen werden sollen".
Der Dienst Google News sammelt im Netz offen verfügbare Nachrichten, Bilder und Videos. Es gibt ihn seit mehr als zehn Jahren und inzwischen in mehr als sechzig Ländern. Die eindeutige Opt-in-Funktion wird jedoch nur hierzulande installiert. Google-Sprecher Kay Oberbeck nennt sie ein "Geschenk an die deutsche Bürokratie". Er meint das nur halb als Scherz.
Seit Jahren streiten sich deutsche Verleger mit Google darum, ob und wie das Unternehmen die Inhalte von Medien auf seiner Nachrichtenseite listen darf. Hier finden Sie mehr zu den Hintergründen dieses Streits. Google stellt die Meldungen der Medien thematisch sortiert allen zur Verfügung und zeigt dabei zu jeder mindestens die Überschrift und eine kurze Inhaltsbeschreibung. Diverse Verlage sind der Ansicht, dass Google für diese Nutzung ihrer Inhalte zahlen sollte.
Sie haben ihren Einfluss auf die Bundespolitik in den vergangenen Jahren dazu benutzt, die Bundesregierung von der Notwendigkeit eines eigenen Rechtes zu überzeugen. Der Kernsatz des neuen Gesetzes besagt: "Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen."
Die Idee ist, zu erreichen, dass die Verleger Geld von Google verlangen können, wenn das Unternehmen auf ihre Inhalte verlinkt. Gleichzeitig aber wollen die Verlage sich nicht von Google zurückziehen, was sie auch jetzt schon problemlos könnten. Denn sie wollen verlinkt werden, um Leser auf ihre Seiten zu locken aber eben auch etwas von Googles Einnahmen abhaben. Das macht die rechtliche Regelung so schwierig.
Nicht nur Google hält das daraus entstandene Leistungsschutzrecht für Presseverlage daher für riskanten Murks. Mehrere Begriffe in dem Gesetzestext sind nicht genau erklärt und führen eher zu Unsicherheit als zur Klarstellung. Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrecht erklärte in einer Stellungnahme außerdem, dass es ein solches Recht nicht braucht, da alle Aspekte bereits durch das bestehende Urheberrecht abgedeckt sind.
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