miércoles, 26 de junio de 2013
[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Ist ein mündliches Versprechen rechtlich verbindlich?
Man kennt es ja... ein mündliches Abkommen via Handschlag kann bereits eine vertragliche Übereinkunft sein. Wie sieht es da eigentlich insofern mit Wahlversprechen aus, die ja in erster Linie vergleichsweise dazu dienen, in wirtschaftlicher Hinsicht ein Fortbestehen eines Unternehmens zu sichern ? Wenn mir z.B. ein Geschäftspartner verspricht (insofern quasi garantiert), das er mir durch meine unterstützende Zuwendung (ganz gleich ob finanziell oder durch mein Wort als z.B. guter Leumund) explizite Zusagen macht- diese dann aber bewusst bricht oder gedenkt, diese nicht einzuhalten... ist dies nicht vorsätzliche Irreführung und kann ich da nicht auch z.B. Schadensersatz auf Grund Nichteinhaltung getroffener Zusagen geltend machen ? Ich frage schon bezüglich Wahlversprechen und einer entsprechenden Verbindlichkeit und Haftbarmachung... denn es kommt leider ja auch nicht selten vor, das politisch etwas versprochen wird- aber oftmals nicht eingehalten, bzw. das krasse Gegenteil dessen verfolgt wird ! Ist das nicht irgendwo vorsätzliche Irreführung und strafrechtlich verfolgbar, wie auch insofern so genannter "Etikettenschwindel" ? ...bzw. müssten Wahlversprechen nicht auch verbindlich sein ? (man hört ja immer nur:" wir wollen, wir beabsichtigen, wir könnten usw.... und selten: "wir werden, wir machen, wir garantieren" usw.)
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