viernes, 1 de noviembre de 2013
[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Ist es gerechtlich, dass die deutsche Botschaft für das Jugendamt?
eine Aufenthaltsermittlung durchführt: Sehr geehrte Frau X, in Nigeria gibt es kein zentrales Meldewesen. Mit einer ehemaligen Anschrift ist daher unmöglich, eine aktuelle Adresse herauszufinden, wenn der Vater des Kindes nicht mehr an diesem Ort wohnt. Wenn zumindest der Aufenthaltsort bekannt ist, kann die Botschaft die genaue Anschrift ermitteln (eine Registrierungspflicht am Wohnort gibt es in Nigeria). Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie über die Kindesmutter zumindest den Aufenthaltsort von Herrn S. herausfinden könnten. Vielleicht besteht ja noch Kontakt zu seiner Mutter oder ehemaligen gemeinsamen Bekannten. Mit freundlichen Grüßen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland - Rechts- und Konsularreferat und das deutsche Amtsgericht basierend nur auf diese Informationen gibt an, dass der leibliche Vater unbekannten Aufenthalts ist, legitimiert Adoption von meiner Tochter. Antragsteller war der neue Ehemann von meiner Frau, die genauso wie ich eine nigerische Staatsbürgerin ist. Meine Tochter war zu dem Anfang des Verfahrens eine Staatsbürgerin von Nigeria und wohnt schon 13 Jahre in Deutschand. In der Gerichtsakte gibt es keinen Gerichtsbeschluss von nigerischem Gericht, dass ich unbekannten Aufenthalts bin. Ist es auch nicht seltsam, dass das deutsche Familiengericht ein Beschluss für die Adoption einer nigerischen Staatsbürgerin fällt? Auf Antrag des Annehmenden wurde die Annahme der nigerischen minderjährigen Staatsangehörigen als Kind des deutschen Staatsangehörigen vom deutschen Familiengericht ausgesprochen. Auch steht in der Gerichtsakte: Die Einwilligung des Vaters der Anzunehmenden in die Adoption ist nicht erforderlich, da sein Auf¬enthalt dauernd unbekannt ist. Allerdings gibt es keine Übersetzung und kein Gerichtsbeschluss des nigerischen Gerichtes, dass der leibliche Vater unbekannten Aufenthalts ist
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