jueves, 7 de noviembre de 2013
[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Sry die frage ist jetzt richtig! ( Zuflussprinzip ALG 2)?
Folgendes habe am 1.10.13 einen Teilzeit Job begonnen wovon die arge auch weiß also das ist abgeklärt. Wie ist das mit dem zuflussprinzip gemeint? Ich bekomme am 1.11. meinen Lohn vom Arbeitgeber und von der arge am 30.10. darf ich dann durch das Zuflussprinzip die gesamten Leistungen der arge behalten da ich ja vor dem 1. die arge Leistungen bekomme habe und am 1. meinen Lohn? SRY FÜR DEN DOPPELPOST ABER SCHEIß HANDY SPACKT BITTE DIE ANDEREN LÖSCHEN
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