martes, 19 de marzo de 2013
[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Beschneidung von Knaben jetzt per Gesetz erlaubt - kein Verstoß gg. Recht auf körperl. Unversehrtheit?
Per Gesetzt ist nun erlaubt kleine Kinder, die sich nicht wehren oder ablehnen können, zu beschneiden. Ich sehe das als ABSOLUT unvereinbar mit dem Grundgesetz abs. 2 Kann mir jmd erklären, wieso das nun erlaubt ist? Bitte keine Hetzte - ich suche wirklich nur die gesetzliche Rechtfertigung, mit der hier m.E. massiv gegen das GG geurteilt wurde, auch die (eigene) Religionsfreiheit berechtigt nicht, einen 3. körperlich zu schädigen, oder??
Suscribirse a:
Enviar comentarios (Atom)
No hay comentarios:
Publicar un comentario