Angenommen man arbeitet in einem Klamottenladen, aber die führen den Hemd, den man will, nicht und deshalb muss man bei einem konkurrierenden Laden reinschauen und sich diesen bei denen erwerben ...normalerweise ist das eine Frage der persönliche Freiheit aber behält sich der Arbeitsgeber trotzdem das Recht dazu, Vergeltungsmaßnahmen gegen den "verratenden Arbeitsnehmer" in diesem Fall vorzunehmen?
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