jueves, 18 de abril de 2013

[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Personenbeförderungsschein trotz Geldstrafe?

Ich würde gerne den Taxischein machen in Hamburg. Hab gelesen für den p-schein darf man keine schwerwiegenden vorstrafen haben. vor ca 6-7 jahren wurde ich verurteilt auf 110 tagessätze wegen fahren ohne führerschein. hab dann vor 5 jahren den lappen gemacht und hab auch keine punkte. bekomm ich trotzdem den Personenbeförderungsschein? kennt sich jemand aus? ist ja keine schwere vorbestrafung

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