viernes, 26 de abril de 2013

[ Verwaltung ] Offene Frage : Wer kennt sich mit steuerlicher Gleichstellung aus?

Seit einiger Zeit ist ja in Deutschland auch die islamischen Eheschließung. Diese ausschließlich religiöse Eheschließung, ohne standesamtliche Trauung, ist seit 2009 in Deutschland erlaubt. Die religiös geschlossene Ehe muss nirgendwo amtlich eingetragen werden. Wird diese Ehe auch vor der Steuer anerkannt ? Gibt es bei diesen Ehen auch ein Ehegattensplitting ? Wie wird diese Eheform steuerlich gehandhabt ?

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