lunes, 15 de julio de 2013

Nutzerprofile bei Facebook, Google und Co.: Ermittler scheitern an den ... - Spiegel Online

Vor mehr als einem Jahr hatte der Richter Sierk Hamann versucht, das Facebook-Profil eines Verdchtigen whrend eines Ermittlungsverfahrens zu beschlagnahmen. Vergeblich. "Facebook hat sich nie wieder bei mir gemeldet", sagte der Amtsrichter aus Reutlingen am Donnerstagabend bei einem Vortrag in Stuttgart.

Dabei sind die Datenschtze, die bei Facebook, Apple und Google lagern, eine riesige Fundgrube fr Ermittlungsrichter. Ganze Jugendbanden lieen sich ber Freundeslisten bei Facebook ausfindig machen, sagt Hamann. Illegaler Rauschgifthandel wre leichter nachzuweisen. "Bei Facebook werden Drogen bestellt und das Geld wird dort auch gleich eingetrieben." Es irritiert Hamann, was derzeit ber die Zugriffsmglichkeiten der NSA und anderer US-Behrden zu erfahren ist - auch deshalb, weil er und seine Kollegen es bei den US-Internetdiensten so schwer haben.

Es knne ja wohl nicht sein, so der Amtsrichter, "dass wir nicht einmal dann auf die Nutzerdaten zugreifen knnen, wenn ein dringender Verdacht besteht - und die Geheimdienste das einfach machen".

Zu dem konkreten Fall aus Reutlingen will sich Facebook gegenber SPIEGEL ONLINE nicht uern. Der Konzern verweist auf ein "international einheitliches etabliertes Verfahren". In den Richtlinien heit es, das Facebook-Sicherheitsteam sei mit Behrdenvertretern weltweit in Kontakt, um sie ber Facebook zu informieren. Dazu seien Materialien entwickelt worden, einschlielich eines Handbuchs fr Strafvollzugsbehrden, "die den offiziellen Stellen helfen sollen, Facebook zu verstehen und sachgerechte Anfragen an Facebook zu stellen, die sie bei ihren Ermittlungen untersttzen".

An die Europazentrale in Irland verwiesen

Dass ein Amtshilfegesuch in den USA lnger als ein Jahr unbeantwortet bleibt, sei durchaus blich, sagt Hamann. Fr die Ermittler ist das rgerlich. Der Reutlinger Richter war im Mrz vergangenen Jahres daran gescheitert, das Facebook-Nutzerprofil eines Angeklagten zu beschlagnahmen. Der Angeklagte soll einem Einbrecher ber das soziale Netzwerk entscheidende Hinweise fr einen Wohnungseinbruch gegeben haben. ber den Facebook-Messenger, der fr die ffentlichkeit nicht sichtbar ist.

Hamann bekam auf seinen Beschlagnahmebeschluss eine Absage von Facebook Deutschland. Als er einen Vertreter des Unternehmens als Zeuge lud, um Druck auszuben, verwies man ihn an die Europazentrale in Irland. Doch auch von den Facebook-Mitarbeitern in Irland bekam er eine Absage. Auf seine Anfrage beim US-Konzern hat er noch immer keine Antwort bekommen. Sein Fazit: Die Netzkonzerne wrden im Internet aus europischer Sicht einen "immer weiter ausgedehnten staats-, vollstreckungs- und rechtsfreien Raum" schaffen, sagt Hamann.

Den Prozess in Reutlingen hatten viele Juristen mit Spannung verfolgt. Denn htte Richter Hamann das Facebook-Profil erfolgreich beschlagnahmt, dann wre das eine Art Przedenzfall gewesen - und in der Folge htten wohl viele Ermittler die Nutzerdaten von Verdchtigen bei Facebook eingefordert. Bei Daten, die auf deutschen Servern liegen, sieht das ganz anders aus. Bei einer Ermittlung reagieren die deutschen Provider recht flink, sagt Hamann.

"Eine E-Mail ist so sicher wie eine Postkarte"

Alles beginnt mit einem Anfangsverdacht. Findet die Polizei etwa Hinweise, dass geflschte Waren im Internet verkauft werden oder jemand anonym per E-Mail belstigt wird, dann stellt der Staatsanwalt den Antrag auf ein Ermittlungsverfahren. Ein Richter prft diesen Antrag auf handfeste Beweise, die allerdings noch nicht zwingend zu einer Verurteilung fhren mssen. Es gengt ein Anfangsverdacht, also die Mglichkeit, dass eine Straftat begangen worden ist.

Liegen beispielsweise die E-Mails eines Stalkers vor, der ein Opfer anonym belstigt, dann kann der Richter das Ermittlungsverfahren erffnen und den Account beschlagnahmen lassen. Das heit, es wird beim Provider ein Antrag gestellt, die Daten des Tatverdchtigen herauszugeben. Davon bekommt der Verdchtige zunchst nichts mit. Erst, wenn Kopien der E-Mails beim Ermittlungsrichter liegen, wird der Verdchtige darber informiert.

Bei deutschen E-Mail-Anbietern sei es kein Problem, die Nutzerdaten bei einer Ermittlung einzufordern, sagt Hamann. In der Regel wrden die Nachrichten innerhalb von 14 Stunden vorliegen. Hat die Staatsanwaltschaft anhand der Nutzerdaten gengend Beweise gesammelt, wird beim Richter ein Antrag auf ein Verfahren gestellt. Wenn der Richter gengend Anhaltspunkte fr einen Haftbefehl erkennt, wird das Verfahren erffnet. "Eine E-Mail ist so sicher wie eine Postkarte", sagt Hamann.

Es sei denn, die Nachrichten sind verschlsselt. Mit codierten Nachrichten knnten die Ermittler nichts anfangen, sagt der Amtsrichter.

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