Im seit Jahren tobenden Patentkrieg zwischen Apple und Samsung ziehen die Anwälte alle Register und so manches Urteil sorgt bei Beobachtern für erstauntes Kopfschütteln. Doch die jüngste Entscheidung des Bundespatentgerichts schlägt dem Fass den Boden aus und Steve Jobs würde sich vor Wut im Grab umdrehen.
Der Patentstreit zwischen Apple, Samsung und anderen Unternehmen tobt schon seit Jahren und eigentlich will schon niemand mehr von den ermüdenden Grabenkämpfe der Juristen wissen. Für die Unternehmen selbst mögen die Entscheidungen der Gerichte vielleicht noch relevant sein, den Nutzern ihrer Geräte dürfte ein Urteil für oder gegen einen der Streithähne ziemlich egal sein, schließlich geht es in dem Patentkrieg überwiegend um alte Smartphones und Tablets.
Auch Apples Patent EP2059868, das für Deutschland gerade vom Bundespatentgericht in München für ungültig erklärt wurde, ist eigentlich so unwichtig, dass es keine Meldung wert wäre. Es geht dabei um den sogenannten Gummiband-Effekt, bei dem Bilder zurückfedern, sobald man ans Ende einer Galerie gescrollt hat. Doch der Trick, mit dem Samsung- und Googles Motorola-Anwälte das erreicht haben, ist aufsehenerregend und ein Beweis dafür, dass Recht nicht unbedingt etwas mit Gerechtigkeit zu tun haben muss.
Absurd, aber korrekt
Die findigen Juristen haben nämlich Steve Jobs iPhone-Keynote aus dem Jahr 2007 als Beweis dafür herangezogen, dass der Gummiband-Effekt schon "Stand der Technik" war, bevor Apple das Patent dafür eingereicht hat. Was auf den ersten Blick völlig absurd zu sein scheint, ist juristisch aber offenbar korrekt – zumindest nach europäischer Rechtssprechung. Denn nur in den USA galt damals, dass ein Unternehmen zwölf Monate Zeit hat, ein Patent schriftlich einzureichen. In diesem Zeitraum galt dort eine Erfindung auch nicht als Stand der Technik, wenn sie bereits bekannt war.
Wie Florian Müller von "Foss Patents" schreibt, ist die Rechtslage in Europa aber völlig anders. Hier gilt ein Patent erst als geschützt, wenn es eingereicht wurde. Eine Erfindung, die davor schon publik gemacht wird, darf also unter Umständen ungestraft kopiert werden. Deshalb führten Samsungs und Motorolas Anwälte vor Gericht an, Steve Jobs selbst habe den Gummiband-Effekt in der Fotogalerie bereits bei der Präsentation des ersten iPhone 2007 vorgeführt und damit publiziert, bevor Apple das Patent eingereicht habe.
Apples Keynote fand am 9. Januar 2007 statt, der europäische Patentantrag wurde am 31. August, also mehr als ein halbes Jahr danach, eingereicht. Das Gericht folgte dieser Argumentation und wies Einwände von Apples Anwälten zurück, wonach Jobs nicht exakt den Effekt gezeigt habe, der im Patent beschrieben wird. Wer es selbst überprüfen möchte: Ziemlich genau bei 32:40 sieht man den Gummiband-Effekt im Video der iPhone-Keynote.
Quelle: n-tv.de