sábado, 7 de septiembre de 2013

[ Recht ] Offene Frage : Darf ich innerhalb einer Branche (z.B. Promotion) nur bei einem Arbeitgeber arbeiten?

Ich bin bei einer Firma angemeldet, die bei verschiedenen Events Personal vermietet. Das sind hauptsächlich Promotion-Jobs. Gestern hab ich mich bei noch einer Firma vorgestellt (beides ist auf Geringfügikeitsgrenze) und die meinten, innerhalb einer Branche darf ich nur bei einem Arbeitgeber angemeldet sein, sonst muss sowohl ich als Arbeitnehmer, als auch die beiden Firmen Strafe zahlen (ca.4000 für mich, 12 000 für die Firma). Kann mir da jemand helfen welches Gesetz das ist und ob das alles so richtig ist? (hab noch irgendwie das Wort überlassungsgesetz im Kopf, bin mir aber unsicher ob es das war) Bin über jede Antwort dankbar!! Liebe Grüße Ich hab leider nicht rausgefunden wie ich hier auf eine Antwort antworten kann, also deswegen hier: Das Wettbewerbsgesetz kenn ich, das mein ich aber nicht. Die beiden Arbeitgeber wären ja einverstanden, und es hieß von der Arbeitgeberseite aus auch, dass dieser bei einem Verstoß eben auch zahlen muss. Das kann es also nicht sein.

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