habe im internet drei karten für ein konzert für zwei kumpels und mich gekauft. wir können nun aus beruflichen gründen alle nicht mehr hingehen. ich biete die karten nun im ebay an. es wird schon weitaus mehr als der reguläre kaufpreis geboten. frage: muß ich den verkaufspreis durch drei teilen oder bin ich lediglich verpflichtet, den anderen beiden ihren ursprünglichen kaufpreis wiederzugeben?
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