martes, 8 de enero de 2013

Kabel Deutschland überträgt weniger Öffentlich-Rechtliches - DIE WELT

Digitalkunden des Kabelfernsehanbieters Kabel Deutschland werden ab dem heutigen Dienstag eine geringere Auswahl an öffentlich-rechtlichem Fernsehangebot haben. Das Unternehmen werde künftig nur noch eine der regionalen Varianten der Dritten Programme der ARD in das jeweilige Kabelnetz einspeisen, teilte Kabel Deutschland in Unterföhring mit. Auch einige Zusatzleistungen entfallen.

Damit reagiert das Unternehmen auf den Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den großen Kabelnetzbetreibern über die sogenannten Kabeleinspeiseentgelte. ARD, ZDF und Arte zahlten bislang jährlich rund 60 Millionen Euro für die Einspeisung, hatten die Verträge aber zum Ende des Jahres 2012 gekündigt. Ganze Programme sollen nicht entfallen. "Alle öffentlich-rechtlichen Programme werden weiter übertragen", sagte Vorstandsmitglied Manuel Cubero. Der Infrastrukturbetreiber werde jedoch die Bandbreite für die digitale Übertragung der öffentlich-rechtlichen Programme an den Standard anpassen. Bislang hatten die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Bandbreite erhalten als beim sogenannten Plattformstandard, mit dem auch alle anderen Sender im Kabelnetz übertragen werden.

Die regionalen Varianten der Dritten Programme werden nun nicht mehr überall ausgestrahlt, obwohl erst zum Jahresanfang die alte GEZ-Gebühr durch eine Zwangsabgabe für jeden Haushalt ersetzt wurde. So werde etwa in Sachsen ausschließlich MDR Sachsen verbreitet, nicht aber mehr MDR Thüringen und MDR Sachsen-Anhalt. Regionale Nachrichtensendungen wie "Sachsen-Anhalt Heute" oder der "Sachsenspiegel" werden jedoch nur in der regionalen Variante ausgestrahlt.

Das ZDF und die ARD-Sender hatten im Juni 2012 die Verträge, die die Einspeisung regeln, zum Jahresende gekündigt. Kabel Deutschland hat Klagen gegen die Sender eingereicht und will erreichen, dass diese weiter gezwungen sind, für die Einspeisung zu bezahlen.

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