Die ITC (International Trade Commission) kann bei Patentverletzungen die Einfuhr von Geräten in die USA stoppen. Klagen bei ihr erwiesen sich im Patentkonflikt in der Mobilfunk-Branche jedoch bisher als wenig effizient: Die Verfahren laufen lange, und auch verletzte Patente können mit technischen Lösungen umgangen werden.
In der von Samsung im August 2011 eingereichten Klage geht es um ältere Modelle von iPhone und iPad, festgestellte Patentverletzungen können aber auch neuere Generationen von Geräten treffen. Samsung führt zwei Patente für Datenübermittlung ins Feld sowie eines für Touchscreen-Bedienung und eine Technik zum Erkennen von Telefonnummern in E-Mails.
Der ITC-Richter, der den Fall untersuchte, befand im September, dass Apple keines der Schutzrechte verletzt. Zudem ist das Patent zur Erkennung von Bewegungen auf dem Touchscreen aus seiner Sicht ungültig. Die Kommission wird bei ihrer Überprüfung des Falls tief in technische Details eintauchen, wie aus dem am Montag veröffentlichten Fragenkatalog hervorgeht.
Zudem geht es auch wieder einmal um sogenannte Standard-Patente. Das sind Schutzrechte, die zum Grundstock technischer Standards gehören und zu besonderen Bedingungen lizenziert werden müssen. Die Taktik von Samsung, solche FRAND-Patente bei Klagen einzusetzen, wird derzeit unter anderem von europäischen Regulierern unter die Lupe genommen.
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