miércoles, 13 de febrero de 2013
[ Ehe & Scheidung ] Offene Frage : Hallo an alle Leser, Thema: bald volljähriges Scheidungskind?
Ende des Monats werde ich 18J. Tja ... Bisher bezahlt mein "Erzeuger" lt. DUS Tabelle meinen Unterhalt (Jugendamtsurkunde) an meine Mutter, die diesen an mich weiterleitet, obwohl ich schon seit 1/2 J. an einer privaten Akademie studiere und dort wohne, weit weg von zu Hause. Diese Akademie war schon immer mein Wunsch und mit eigenen Jobs seit ich 14 J. alt bin, habe ich den Aufenthalt dort finanziert, auch wenn das ein finanzieller "Fliegen"Klacks für meinen Vater gewesen wäre, der sich strikt geweigert hat, dafür als Erstausbildung aufzukommen. Meine Wünsche haben ihn nicht interessiert! Auch behält er 1/2 des staatlichen Kindergeldes ein, obwohl ich seit der Trennung/Scheidung meiner Eltern in 2007 nie bei ihm war, keine Geschenke von ihm erhalten habe, etc. Wg. des staatlichen Kindergeldes habe ich schon an die Zuständige Behörde geschrieben: man findet mich nicht in deren Unterlagen.... obwohl ich Kopie von Jugendamtsurkunde, Anschrift Vater, etc. beigelegt hatte. Nun meine Frage an Euch: wie erhalte ich weiterhin Unterhalt von meinem Vater und in welcher Höhe, zu dem ich ja keinen Kontakt habe und wir beide es ja auch nicht wollen ohne (hohe) RA-Kosten zu haben, bei denen mir auch meine Mutter als Geringverdienerin nicht helfen kann. Was steht mir rechtlich überhaupt zu, da er ja schon meine, wenn auch private, Ausbildung nicht bezahlt hat. M.E. ein Minimum muss doch für mich drin liegen, auch als Scheidungskind. Oder hat man da keinerlei Rechte???
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