miércoles, 20 de febrero de 2013

[ Erziehung ] Offene Frage : Sorgerecht und Umgangsrecht bei einem Suchtproblem?

Ich bin seit gut 30 Jahren spielsüchtig. Meine damalige Freundin hat sich von mir getrennt, weil ich mein Versprechen, damit für unser gemeinsames Kind aufzuhören, nicht einhalten konnte/wollte. Meine Fragen sind: Kann ich trotzdem das gemeinsame Sorgerecht für meine 1 1/2 Jahre alte Tochter beantragen? Weiter möchte ich noch wissen, wie es mit dem Umgangsrecht aussieht. Ich habe jetzt nur ein kleines Zimmer, in einem Haus, wo Monteure etc. wohnen - mit Gemeinschaftsdusche und Gemeinschaftsbad. In mein Zimmer passen Schrank, Einzelbett, Kommode mit Fernseher und ein kleiner Tisch mit zwei Stühlen. Kann sie mir aus diesem Grund es untersagen, meine Tochter da mit hinzunehmen und das Umgangsrecht nur bei ihr auszuüben, weil es bei mir nicht kindgerecht etc. ist? Sie schiebt es darauf, dass ich keinen Platz habe für Kindersachen oder ein kleines Bett, manchmal nichts zu Essen da habe, im Zimmer rauche und das WC und die Dusche gemeinschaftlich nutze. Das entspräche nicht ihren Vorstellungen für Hygiene und einem kindgerechten Umfeld. Aber ich möchte doch dann und wann meine Tochter sehen, kann ich das irgendwie durchsetzen? Was wäre, wenn ich sie mit zu meiner Familie nehme? Da müssten wir zwar zwei Stunden fahren, weil ich kein Auto habe, also mit Bus und Bahn, aber da könnte sie diese Einwände doch nicht vorbringen, oder? Oder kann sie als Mutter eigentlich den Kontakt von meiner Tochter zu meiner Familie verbieten? Über Eure fachkundige Meinung wäre ich sehr dankbar.

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