domingo, 17 de febrero de 2013
[ Sonstiges - Unterhaltung ] Offene Frage : Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Alter. Darf ich bei EBay verkaufen und in welcher Höhe?
Die Sachen, die ich verkaufen möche und muss, sind Rückstände aus vergangenen Zeiten ,als ich noch selbständig war als Antiquitätenhändler. Die habe ich eingelagert und verschlingen inzwischen zu viel Lagergebühren. Deshalb müssen sie weg. Aber wie? Entsogregen kostet Geld und letztlich bereichern sich andere an den Entsorgungsfunden. Nun verkaufe ich sie bei eBay und meine Sachbearbeiterin will mir die Einnahmen komplett abziehen. Ist da überhapt eine rationale und gesetzesfundirete Lösung zu finden? Oder muss ich sie mittels eines angemeldeten Osterfeuers vernichten, um von den Lagergebühren los zu kommen, monatlich ca. 100 EUR? Das seit 10 Jahren!Macht inzwichen über 10.000 EUR. So geht das nicht weiter. Die Verkäufe durch eBay kosten nämlich auch noch unverhältnismäßig viel Zeit. Da hier Uneinsichtigkeit herrscht auf der Behörde, neige ich zur möglichst kostenfreien Vernichtung und Veröffentllichung auf YOUTUBE und sonstwo. Zusätzlich zu erwähnen ist, dass immer wieder Diebstähle stattgefunden haben, womit ich mich auch noch auseinandersetzen muss.
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