miércoles, 23 de octubre de 2013

Facebook : Dürfen Lehrer Facebook-Freunde sein? - Frankfurter Rundschau

Privat ja, dienstlich nein: Manche Bundesländer untersagen inzwischen die Lehrer-Schüler-Kommunikation auf Facebook für alle schulischen Belange, wie eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa ergab. Andere Länder wiederum verzichten zwar auf Regelungen zum Umgang mit der Freundschaftsplattform. Sie appellieren aber an Eigenverantwortung, gesunden Menschenverstand und die Pflicht der Lehrer, Dienstliches aus Facebook herauszuhalten.

„Wir gehen die Sache präventiv an", erklärte etwa ein Sprecher des Hamburger Kultusbehörde. Ein generelles Verbot von Facebook-Freundschaften zwischen Pädagogen und Schülern, wie es jetzt Rheinland-Pfalz beschlossen hat, wollen die anderen Bundesländer aber nicht. In Bayern und Baden-Württemberg gilt weiter: Es gibt ein dienstliches Facebook-Verbot für Lehrer. Privat dürfen sie dort aber aktiv sein und sich auch mit Schülern befreunden.

"Anfragen besser ablehnen"

Ein bayerischer Ministeriumssprecher betont jedoch: „Wir raten zu einem defensiven Umgang." Der Stuttgarter Kultusminister Andreas Stoch (SPD) rät sogar: „Freundschaftsanfragen via Facebook oder andere Soziale Medien würde ich als Lehrer konsequent ablehnen." Sachsen arbeitet derzeit an einer ähnlichen Regelung wie Bayern.

Auch Hessen will kein Facebook-Verbot für Lehrer. Schüler und Lehrer dürften über das Netzwerk befreundet sein, sagt das dortige Kultusministerium. Auch Berlin vertraut seinen Pädagogen. Die Lehrer sollten soziale Netzwerke – wenn überhaupt – allein für Informationen nutzen, hieß es.

Rheinland-Pfalz will bei Facebook nichts dem Zufall überlassen. Online-Freundschaften sind ebenso untersagt wie das Nutzen des Netzwerks als Lernplattform. Die Trennung sei auch nötig, weil der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule mit dem Geschäftsmodell von Facebook – einer Auswertung persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke – nicht zu vereinbaren sei, hieß es zur Begründung. (dpa)

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