viernes, 11 de octubre de 2013

[ Sonstiges - Politik ] Offene Frage : Ist ein Mitgliederentscheid der SPD über einen Koalitionsvertrag demokratisch im Sinne des Grundgesetzes ?

Gerade läuft Talk zu einem Koalitionsvertrag zu einer Reg.bildung in Deutschland. Falls es überhaupt zu einem Koalitionsvertrag CDU-CSU / SPD kommt - was wir mal unterstellen wollen - dann drängt sich doch folgende Frage auf : Laut GG geht alle Staatsgewalt vom Volke aus . Dies geschieht durch Wahlen, unter anderem . Und die vom Volk Gewählten haben die Aufgabe und die Legitimation, eine Regierung zu bilden Das geschah seit Gründung der BRD immer durch die Bildung von Koalitionen aus mehreren Parteien. So weit , so gut . Nun will die SPD einen Koalitionsvertrag ihren Mitgliedern zu einer verbindlichen Abstimmung vorlegen; das heisst : Sie gibt den Auftrag der Wähler an ihre Mitglieder weiter, die ohne jegliche Verantwortung frei nach ihrem Gusto, nach Lust und Laune, über das Zustandekommen der Regierung entscheiden sollen . DAS ist aber nicht im Sinne des Grundgesetzes : Nach dessen Willen sollen die vom Volk gewählten Vertreter über die Regierungsbildung entscheiden, nicht die Mitglieder einer Partei. Und so entscheiden anstatt der rd 50 Mio Wähler, die an der Wahl ihre Stimme abgegeben haben , plötzlich weniger als 500.000 Parteimitglieder der SPD über die Regierung der Bundesrepublik . Findet ihr das im Sinne der gesamtstaatlichen Willensbildung und Ausübung der Staatsgewalt demokratisch im Sinne des Grundgesetzes ? Ich habe da grosse Zweifel . Was meint Ihr ? @berni : Du irrst. Das Volk wählt nicht die Parteien. Das Volk wählt Abgeordnete . Und das Volk wird von Abgeordneten vertreten, nicht von Parteien. So steht`s bei mir im Grundgesetz .

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