miércoles, 9 de octubre de 2013

Vor Gericht: Sind Facebook-Seiten legal? - NDR.de

Datenschützer Thilo Weichert © Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Fotograf: Markus Hansen Detailansicht des Bildes Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): Thilo Weichert. Das Urteil wird bundesweit mit Spannung erwartet: Das Verwaltungsgericht Schleswig verhandelt heute, ob deutsche Firmen Fanpages in Sozialen Medien wie Facebook betreiben dürfen oder nicht. Konkret klagen drei schleswig-holsteinische Unternehmen gegen eine Anordnung des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) aus dem Jahr 2011. Dessen Chef Thilo Weichert hatte damals anordnen lassen, dass mehrere Firmen ihre Seiten bei Facebook abschalten müssen, die entweder Fanseiten (auch Fanpages genannt) betreiben oder auf der eigenen Internetseite mit einem "Gefällt mir"-Knopf die Möglichkeit anbieten, Artikel über Facebook weiterzuempfehlen. Anderenfalls drohten bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

Weichert: Seiten verstoßen gegen geltendes Recht in Deutschland

Weichert begründet seinen Schritt damit, dass die nach irischem Recht betriebenen Facebook-Seiten gegen geltendes Recht in Deutschland verstoßen, weil Nutzer-Daten an Facebook weitergegeben werden. Das Netzwerk erhebe von den Nutzern der Fanpage für Zwecke der Werbung persönliche Daten und erstelle Nutzungsprofile, ohne dabei maßgebliche Vorschriften zu beachten. Die Unternehmen, die bei Facebook Seiten betreiben, seien hierfür mitverantwortlich, so Weichert.

  • Fanpages

    Fanpages sind Seiten innerhalb des sozialen Netzwerks Facebook. Sie können beispielsweise von Firmen, Organisationen oder Interessengruppen eingerichtet werden, um über ihre Produkte oder Anliegen zu informieren. Teilweise können auch Internetnutzer diese Seiten besuchen, die nicht bei Facebook angemeldet sind. Viele Funktionen stehen aber nur für registrierte Nutzer zur Verfügung. Sie können z.B. "Freund" einer Fanpage werden. Damit zeigen sie ihren eigenen Facebook-Freunden, dass sie sich für das jeweilige Thema interessieren. Außerdem werden sie über Neuigkeiten informiert und können auf der Seite mitdiskutieren. Auch der NDR hat Fanpages bei Facebook eingerichtet.

  • Der "Gefällt mir"-Knopf

    Der "Gefällt mir"-Knopf mit dem hochgestreckten Daumen ist das Markenzeichen von Facebook. Angemeldete Nutzer können damit innerhalb von Facebook angeben, dass ihnen ein Beitrag oder eine Seite gefällt. Der "Gefällt mir"-Knopf kann auch von anderen Betreibern in ihre eigenen Websites eingebaut werden. In diesem Fall werden von dort ebenfalls automatisch Daten an Facebook übertragen. Gleiches gilt für andere sogenannte "Social Plugins", mit denen Nutzer Inhalte direkt über ihre Facebook-Seite weiterempfehlen können. NDR.de verwendet weder den "Gefällt-mir"-Knopf noch andere "Social Plugins". Auf den Seiten des NDR können Nutzer zwar Inhalte über Soziale Netzwerke empfehlen. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um Links. Hier werden keine Daten automatisch übertragen.

  • Schutz durch Filter-Erweiterungen

    Internetnutzer können die Datenübertragung durch den "Gefällt-mir"-Knopf und "Social Plugins" auf Seiten außerhalb von Facebook deaktivieren. Dazu müssen sie allerdings in ihrem Browser Filter-Erweiterungen installieren, wie sie auch zur Blockade von Werbeanzeigen verwendet werden (z. B. "Facebook Blocker", "Adblock Plus").

IHK beklagt Wettbewerbsnachteile

Die klagenden Unternehmen argumentieren, es handele sich nicht um personenbezogene Daten. Außerdem könne ihnen die Datenerhebung durch Facebook nicht zugerechnet werden. Diese Auffassung vertritt dem Gericht zufolge auch die als Beigeladene am Verfahren beteiligte Facebook Ireland Ltd. Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK) beklagt Wettbewerbsnachteile für die Firmen im Land: "Es kann nicht sein, dass Unternehmen in Hamburg oder Niedersachsen hochinteressante Vertriebskanäle wie Facebook für sich nutzen können, schleswig-holsteinische Unternehmen aber von dieser Entwicklung abgeschnitten werden sollen", sagt IHK-Justiziar Marcus Schween.

Urteil kann richtungsweisend sein

Egal, wie das Gericht am Ende entscheidet - das Urteil hat auf jeden Fall bundesweit Signalwirkung. Denn bisher hat noch kein Gericht diese Fragen geklärt.

Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 09.10.2013 | 08:00 Uhr

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