sábado, 1 de diciembre de 2012
[ Miete & Wohneigentum ] Offene Frage : Mietvertrag anfechten?!?
Liebe Leute, habe mir ein Zimmer gemietet in ner 2er Wg. Mietvertrag von November 2012 bis März 2013. Mitbewohnerin ist derart dreckig ( Schimmel, Staub, Haare etc.), dass die Verwaltung mir vorgeschlagen hat ein anderes Zimmer in ner anderen Wg anzuschauen. Hab ich gemacht, ist aber zu klein. Die Wohnung ist bewohnbar. Ich zahle seit November Miete und wohne da nicht weils mir zu dreckig ist. Kommoden hatte ich mir gekauft und auch aufgebaut (150) dann die Provision 150 und die Miete, dass ist mir zu viel. Im Mietvertrag steht man sollte die Räume regelmäßig reinigen, dies ist nicht der Fall. Was mache ich jetzt? Die Hausverwaltung hat sie schon wegen was anderem angeklagt und der Gerichtsvollzieher kam auch schon wegen dem Zwangsvollstreckungsverfahren, sie war aber nicht anzutreffen. Aber das kann ja noch lange dauern bis sie endlich draußen ist. Habe ich irgendwelchen Anspruch auf Schadensleistung? Z.b. ist der gemeinsam zu nutzende Kühlschrank so verdreckt, dass sich in den Rillen braune Linien ( keine ahnung wie ich es sonst beschreiben soll, sieht aus wie Schimmel) gebildet haben. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ich will nicht, dass ich mein ganzes erspartes umsonst ausgegeben habe.
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