martes, 25 de diciembre de 2012
[ Recht & Ethik ] Offene Frage : Darf man jemanden Hausverbot erteilen, weil jemand Ausländer ist?
Einerseits gilt ja das Hausrecht, also darf man selbst bestimmen, wer sich auf einem Eigentum aufhält oder nicht. Aber die Grundrechte sagen ja auch, dass man nicht Aufgrund seiner Herkunft (und vielen anderem) nicht benachteiligt werden darf. Wie ist denn das jetzt? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht sagt, dass jemand sich jetzt auf jedem Fall z.B. in einem Restaurant aufhalten darf aber irgendwie ist das Grundgesetz doch höher gestellt als alle anderen Rechte. Weiß vielleicht jemand die Antwort? Artikel 3 GG (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. @another_nick_2006: Und wie würde es aussehen, wenn er sagt es ist weil er Ausländer ist und dann auch auf seiner Meinung verharrt? Gibt es dann eine Strafe, oder so? @Lucky Looooooooser: So viel Rechtsverständnis habe ich auch (ich bin ja nicht doof!). Aber bei meiner Frage ging es (was du auch selbst erkannt hättest, wenn du die Frage richtig lesen würdest) um den Fall, dass der Eigentümer eine Begründung abgibt und nicht anders. Außerdem gilt das GG doch nicht nur für öffentliche Behörden o.ä.! Ein Arbeitgeber darf jemanden auch nicht, nicht anstellen, weil er Behindert oder Ausländer ist. Das Grundgesetz steht über allen anderen Gesetzten, das ist für jeden in Deutschland. Oder darf ich meine Meinung nur frei äußern, wenn es z.B. um eine politische Partei geht und nicht wenn es um ein privates Unternehmen geht? @Lucky Looooooooser: Er kann ja denken, was er will, aber er darf nicht mit der Begründung jemanden z.B. des Landens verweisen (habe eben selber noch ein Bisschen recherchiert anhand der Infos von another_nick_2006. Er kann ihn aber einfach so des Landens verweisen ohne Begründung. Und natürlich kann man auch Hausverbot in der Schule (was ja auch staatlich ist) bekommen. Das ist kein Problem, da braucht man auch keine Begründung für. Die Polizei verweist auch öfters man Menschen z.B. von bestimmten Straßen, wenn sie Stress machen. @Lucky Looooooooser: Lese nochmal Art. 3 im GG und §1 im AGG.
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